Häufige Fragen
Antworten zu Rezepten, Krankenkassen, Hausbesuchen und freier Sanitätshauswahl.
Habe ich freie Wahl des Sanitätshauses?
Ja. Patienten haben grundsätzlich freie Wahl des Sanitätshauses. Voraussetzung ist lediglich, dass das gewählte Sanitätshaus einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse besitzt.
Kann ich mein Rezept online einreichen?
Ja. Über den Rezept-Upload auf unserer Website können Sie Ihr Rezept bequem online an uns übermitteln.
Übernimmt die Krankenkasse Hilfsmittel?
Viele Hilfsmittel werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Übernimmt die Krankenkasse elektrische Hilfsmittel?
Bei medizinischer Notwendigkeit können zum Beispiel Elektrorollstühle oder andere elektrische Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung und die Prüfung durch die Krankenkasse.
Bieten Sie Hausbesuche an?
Ja. Wenn eine Versorgung vor Ort sinnvoll ist, beraten wir Sie nach Terminvereinbarung auch bei Ihnen zu Hause.
Welche Regionen versorgen Sie?
Wir versorgen Scheeßel und die umliegende Region, darunter Rotenburg (Wümme), Sottrum, Ahausen, Ottersberg, Fintel, Lauenbrück, Stemmen, Sittensen, Tostedt, Schneverdingen, Stade, Harsefeld und Buxtehude.